Die Fähren
Bremen-Stedingen GmbH
betreibt die Fährverbindungen zwischen dem
Stadtgebiet Bremen-Nord und den gegenüberliegenden niedersächsischen Gemeinden im Landkreis Wesermarsch.
Der Fährverkehr wird rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr gewährleistet.
Die Fährstelle wird von Montag, den 3. März bis einschließlich Freitag, den 25. April 2025 gesperrt. Um die anfallenden Verkehre aufzufangen, wird die FBS für die Dauer der Baumaßnahme, sowohl an der Fährstelle Blumenthal/Motzen als auch an der Fährstelle Berne/Farge, tagsüber (montags bis freitags) durchgehend mit zwei Fährschiffen im Einsatz sein. An beiden Fährstellen wird ein Nachtverkehr (24/7) angeboten. Die geänderten Fahrpläne werden hier (PDF Baustellenfahrplan) und an den Fährstellen rechtzeitig veröffentlicht.
In der Zeit von Montag, den 3. März bis einschließlich Freitag, den 28. März 2025 (erster Bauabschnitt) wird die FBS zusätzlich einen Personen- und Radfahrerverkehr zwischen dem Ponton an der Signalstation in Vegesack und der FBS-Rampe in Lemwerder einrichten. Dieses zeitlich begrenzte Zusatzangebot richtet sich insbesondere an Berufspendler und wird mit einem Fährschiff im langsamen Pendelverkehr montags bis freitags in den Zeiten von etwa 05:40 Uhr bis 08:40 Uhr und 14:40 Uhr bis 18:20 Uhr (freitags von 12:40 Uhr bis 16:40 Uhr) angeboten. Der Fahrplan wird ebenfalls hier rechtzeitig veröffentlicht. Von Samstag, den 29. März bis einschließlich Freitag, den 25. April wird die Fährstelle für alle Verkehre geschlossen.
Der Zeitplan wurde mit diversen Behörden und Institutionen abgestimmt und es ist davon auszugehen, dass die Sperrzeit der Fährstelle genutzt wird, um weitere Baumaßnahmen in den Zufahrtsbereichen durchzuführen.
Wir bitten unsere Fährkunden um Verständnis.
Bei hohem Verkehrsaufkommen, vorfahrtsberechtigtem Schiffsverkehr, Betankung, höherer Gewalt wie beispielsweise Eisgang, Hoch- oder Niedrigwasser und Nebel sowie bei Betriebsstörungen und besonderen Anlässen können sich die Fahrzeiten verschieben oder vorübergehend ausfallen.
Das Befahren und Betreten der Fähranleger ist nur zum Zweck der Benutzung der Fähren gestattet. Das Anlegen und zu Wasser bringen von Booten ist nicht gestattet.
Bargeldlos Bezahlen ab 5,50 €. Keine bargeldlose Bezahlung am 1. Werktag des Monats.