Einzelkarte Zehnerkarte Monatskarte**

- Kinder zwischen 6 und unter 19 Jahren,
Schüler, Studierende, Auszubildende*, FSJ/Bundesfreiwilligendienst*

0,60 € 1) 3,50 € 1) 10,00 € 1)

- Fahrräder, E-Bikes, E-Scooter, E-Roller, Zweiräder bis 50 ccm

0,60 € 1)    
- Kinder zwischen 6 und unter 19 Jahren,
Schüler, Studierende, Auszubildende*, FSJ/Bundesfreiwilligendienst* 
mit Fahrräder, E-Bikes, E-Scooter, E-Roller, Zweiräder bis 50 ccm
1,20 € 1) 7,00 € 1) 12,00 € 1)
- Erwachsene 1,30 € 1) 7,50 € 1) 23,00 € 1)
- Erwachsene mit Fahrrad, Zweirad bis 50 ccm, E-Bike, E-Scooter, E-Roller 1,90 € 1) 11,50 € 1) 27,50 € 1)
- Erwachsene mit Kraftrad über 50 ccm bis 125 ccm 2,80 € 1) 19,00 € 1) 41,00 € 1)
- Erwachsene mit Kraftrad über 125 ccm 2,80 € 1) 19,00 € 1) 61,00 € 1)

* Verkauf und Nutzung gegen Berechtigungsausweis.

** Die Monatskarten gelten vom 1. des betreffenden Monats bis Monatsende und sind für beliebig viele Fahrten innerhalb des gekennzeichneten Monats gültig.
Voraussetzung für "Fahrzeuge" ist eine Zulassung als PKW.

1) Im Fährgeld ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7% enthalten.

  Einzelkarte Zehnerkarte Monatskarte** Jahreskarte***
- Fahrzeuge bis 3m Länge mit Fahrzeugführenden 2,80 € 1) 19,00 € 1) 61,00 € 1)  
- Krafträder (inkl. Beiwagen und Fahrzeugführenden) über 50 ccm 2,80 € 1) 19,00 € 1) 41,00 € 1)  
- Krafträder (inkl. Beiwagen und Fahrzeugführenden) über 125 ccm 2,80 € 1) 19,00 € 1) 61,00 € 1)  
- 3-rädrige Kraftfahrzeuge (mit Fahrzeugführenden) bis 3m Gesamtlänge 2,80 € 1) 19,00 € 1) 61,00 € 1)  
- Fahrzeuge über 3m bis 5m Länge mit Fahrzeugführenden 4,80 € 1) 32,00 € 1) 100,00 € 1)  
- PKW bis 5,20m Länge mit Fahrzeugführenden       960,00 € 1)
- Fahrzeuge über 5m bis 6m Länge mit Fahrzeugführenden 6,80 € 1) 45,00 € 1)    
- Fahrzeuge und Fahrzeuggespanne über 6m bis 8m Länge mit Fahrzeugführenden 11,00 € 2)      
- Fahrzeuge und Fahrzeuggespanne über 8m bis 10m Länge mit Fahrzeugführenden 15,00 € 2)      
- Fahrzeuge und Fahrzeuggespanne über 10m bis 15m Länge mit Fahrzeugführenden 21,00 € 2)      
- Fahrzeuge und Fahrzeuggespanne über 15m bis 20m Länge mit Fahrzeugführenden 26,00 € 2)      
- Fahrzeuge über 20m Länge mit Fahrzeugführenden Grundpreis 26,00 € 2)      
- plus, pro zusätzlichem lfd. Meter über 20m,
Zusatzkarte
2,50 € 2)      

** Die Monatskarten gelten vom 1. des betreffenden Monats bis Monatsende und sind für beliebig viele Fahrten innerhalb des gekennzeichneten Monats gültig.
Voraussetzung für "Fahrzeuge" ist eine Zulassung als PKW.

*** Die Jahreskarte gilt vom 01. des gewünschten Monats bis zum Ende des gekennzeichneten Monats und ist für beliebig viele Fahrten innerhalb von 12 Monaten gültig.
Jahreskarten gibt es nur in der Geschäftsstelle Rönnebecker Str. 11, 28777 Bremen. Monatliche Ratenzahlung (Bankeinzug) für Privatkunden kann vereinbart werden.

  Fahrzeuge mit Überbreite (über 2,60m) und/oder Gefahrenguttransporte zahlen 100% Zuschlag auf den jeweiligen Einzelkartentarif.

1) Im Fährgeld ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7% enthalten.

2) Im Fährgeld ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19% enthalten.

  Einzelkarte Zehnerkarte
- Anhänger bis 3m Gesamtlänge 3,00 € 2) 22,50 € 2)
- Anhänger über 3m bis 5m Gesamtlänge 4,50 € 2) 33,50 € 2)
- Anhänger über 5m bis 6m Gesamtlänge 7,00 € 2) 52,50 € 2)
- Anhänger über 6m bis 8m Gesamtlänge 10,00 € 2)  

2) Im Fährgeld ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19% enthalten.

  Einzelkarte Zehnerkarte
- Fahrzeuge bis 5m Länge von schwerbehinderten Menschen 3,50 € 1) 24,50 € 1)
§ 228 SGB IX – Schwerbehinderte Menschen
Nach dem Gesetz (§228 ff. SGB IX) ist geregelt, dass schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G, aG, H, BL oder GL unentgeltlich zu befördern sind, wenn der Ausweis mit einer gültigen Wertmarke versehen ist.
Die unentgeltliche Beförderung auch ohne Wertmarke gilt für den schwerbehinderten Menschen und eine Begleitperson, wenn im Ausweis der schwerbehinderten Person das Merkzeichen B eingetragen ist. Für schwerbehinderte Kinder über 6 Jahre gelten die o.g. Voraussetzungen.
Die Beförderung von Fahrzeugen von schwerbehinderten Menschen ist laut den gesetzlichen Bestimmungen kostenpflichtig. Davon ausgenommen: aG: PKW und Person sind frei, auch wenn die Person Begleiter:in ist, vorausgesetzt Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke und PKW nicht länger als 5m.

1) Im Fährgeld ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7% enthalten.

Corona-Schutzmaßnahmen: Maskenpflicht im Fahrgastraum ansonsten Maskenempfehlung, keine Gruppenbildung, Abstand halten
Überstehende Ladung wird auf die Fahrzeuglänge angerechnet.
Bei Verlust oder Nichtbenutzung von Fahrkarten wird kein Ersatz geleistet.
Zehnerkarten der zurückliegenden Tarifperiode können weiterbenutzt werden.
Eine Übertragung der Monats- oder Jahreskarte an Bord ist nicht zulässig.
Bargeldlos bezahlen ab 4,80€.
Keine bargeldlose Bezahlung am 1. Werktag des Monats.
Nachträglich geänderte oder unleserliche Fahrkarten sind ungültig und werden eingezogen.
Wir weisen darauf hin, dass jede Fahrkartenmanipulation strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Es gelten unsere Beförderungsbedingungen und die Fährenbetriebsverordnung.